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Jetzt trägt Ihr E-Auto selbst was zum Unterhalt bei: Sie sparen CO₂ ein und erhalten dafür 70 Euro THG-Prämie!
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Was ist eigentlich die THG-Quote?
Bis 2030 will Deutschland seinen CO₂-Ausstoß um 65 % senken (im Vergleich zu 1990) und bis 2045 klimaneutral werden. Das heißt: Es soll nicht mehr CO₂ ausgestoßen werden, als auf natürlichem Wege absorbiert werden kann, zum Beispiel durch Wälder. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen festgelegt. Im Verkehrssektor müssen Mineralölunternehmen seit 2015 eine Quote für CO₂-Einsparungen erfüllen, die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Das Ziel: klimaschonende Mobilität günstiger und attraktiver machen.
Die THG-Quote für Mineralölunternehmen steigt von Jahr zu Jahr: Wenn es zurzeit 9,25 % sind, müssen Kraftstoffanbieter*innen im Jahr 2030 bereits 25 % CO₂-Einsparungen nachweisen. Schafft ein Unternehmen es nicht, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, muss es entweder eine Strafe zahlen oder die Emissionsrechte nachkaufen. So kann das Unternehmen die geltende THG-Quote erreichen. Der Preis für die Zertifikate ist nicht festgelegt, sondern bildet sich am Markt je nach Angebot und Nachfrage.
Wie kann ich als E-Auto-Halter*in von der THG-Quote profitieren?
Während die Halter von Verbrennerfahrzeugen immer mehr Geld beim Tanken ausgeben, lehnen Sie sich als E-Auto-Besitzer*in entspannt zurück. Denn Ihr Fahrzeug bringt bares Geld ein. Mit jeder Fahrt sparen Sie CO₂-Emissionen ein. Das wird honoriert: Seit 2022 können Sie die eingesparten Treibhausgase „verkaufen“, indem Sie die THG-Quote beantragen.
Um die Beantragung der THG-Prämie für E-Auto-Besitzer*innen zu vereinfachen, legt das Umweltbundesamt jährlich den Emissionsminderungswert von E-Fahrzeugen fest, aus dem sich die THG-Quote berechnet. Über eine*n Zwischenhändler*in, beispielsweise ein Energieversorgungsunternehmen, werden die einzelnen Quoten gebündelt und an die Mineralölunternehmen veräußert. Der Quotenhandel soll den Anteil der erneuerbaren Energie im Verkehrssektor steigern. Als Besitzer*in eines Elektroautos sparen Sie eine große Menge CO₂ ein und profitieren – genauso wie Ladesäulenbetreiber*innen – vom Quotenhandel.
Wer kann die THG-Quote bei der EnBW beantragen?
Sie sind als Inhaber im Fahrzeugschein eingetragen? Dann können Sie die THG-Quote bei der EnBW beantragen. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zu Ihrem Fahrzeug:
- Unser Angebot gilt ausschließlich für E-Autos (Fahrzeugklassen M1 und N1). Für E-Roller oder E-Motorräder können wir leider keine Anträge entgegennehmen.
- Für Hybridfahrzeuge und Plug-In-Hybride gibt es leider keine THG-Prämie.
- Für die Antragsstellung ist die Registrierung bei myEnergyKey notwendig. Die antragstellende Person muss der registrierten Person bei myEnergyKey entsprechen.
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So funktioniert's: In drei einfachen Schritten zur Prämie
Bitte halten Sie für die Registrierung Ihren Fahrzeugschein (die Zulassungsbescheinigung Teil 1) bereit. Dort finden Sie Angaben wie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das Kennzeichen oder das Datum der Fahrzeugzulassung, die Sie für die Antragstellung benötigen. Sie werden zudem die Fotos beider Seiten Ihres Fahrzeugscheins brauchen. Eine wichtige Info zum Schluss: Die Anträge können nur von privaten Fahrzeughaltern eingereicht werden.
1. Melden Sie sich einfach und schnell mit dem myEnergyKey an
Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie den myEnergyKey. Sie besitzen noch keinen? Einfach schnell registrieren und danach die THG-Quote beantragen. Auch der Status Ihres Antrags lässt sich damit ruck, zuck herausfinden.
2. Weisen Sie den Besitz des E-Autos nach
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hoch, um den Besitz Ihres E-Autos nachzuweisen. Ein Foto oder ein Scan reicht vollkommen aus. Senden Sie das Formular anschließend ab.
3. Freuen Sie sich über die Auszahlung der THG-Prämie
Wir sammeln die Unterlagen mehrerer Antragsteller und reichen sie gebündelt an das Umweltbundesamt weiter. Dort werden die CO₂-Einsparungen geprüft und zertifiziert. Anschließend zahlen wir die Prämie an Sie aus.
Hinweis: Aufgrund der aktuell erhöhten Nachfrage nach der THG-Prämie, kommt es auf Seiten des Umweltbundesamts zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten, auf welche wir leider keinen Einfluss haben. Wir halten Sie aber stets auf dem Laufenden: Nach der Registrierung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse. Wir informieren Sie auch, sobald uns die Rückmeldung des Umweltbundesamtes vorliegt.
Setzen Sie bei der THG-Quote auf den Testsieger
Von der Ladepunktabdeckung über die Benutzerfreundlichkeit der App bis hin zur Preistransparenz – die EnBW wurde zum fünften Mal in Folge im connect Ladenetztest zum Testsieger gekürt. Auch beim Beantragen der THG-Quote stehen wir Ihnen professionell zur Seite und bieten Ihnen damit einen weiteren Service für Ihr E-Fahrzeug.
Mehr zur Auszeichnung erfahren
Sicherheit
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Als großer Energieversorger und Elektromobilitätsanbieter stehen wir dafür mit unserem Namen.
Vollkommene Transparenz
Wie läuft die Beauftragung ab? Welche Daten werden benötigt und wofür? Wann wird die Prämie ausgezahlt? Uns liegt es besonders am Herzen, dass Sie jederzeit bestens informiert sind.
Kompetenz
Mit der EnBW gewinnen Sie einen starken, erfahrenen und zuverlässigen Partner, auf den man sich verlassen kann.
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Ihre Fragen rund um die THG-Quote
Beantragung der THG-Quote
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Muss ich Kund*in sein, um die THG-Quote bei der EnBW zu beantragen?
Nein, das Angebot gilt für alle – unabhängig davon, ob Sie aktuell EnBW-Kund*in sind oder nicht.
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Welche Unterlagen werden benötigt, um das E-Fahrzeug zu registrieren?
Wir benötigen folgende Daten, um Ihren Antrag zu verarbeiten und an das Umweltbundesamt weiter zu reichen:
- Ihren vollständigen Namen,
- die E-Mail-Adresse, um ein Konto bei myEnergyKey erstellen zu können,
- ein Foto oder einen Scan des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I),
- Ihre Kontodaten, um die Prämie überweisen zu können.
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Muss ich die THG-Quote jedes Jahr neu beantragen?
Ja, die Prämie muss jedes Jahr neu beantragt werden. Nach der ersten Beantragung werden wir Sie zu Beginn jedes neuen Jahres um Ihr Einverständnis bitten, die THG-Quote erneut für Sie zu beantragen.
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Für welchen Zeitraum beantragt man die THG-Quote?
Die THG-Quote muss jedes Jahr neu durch Sie beantragt werden. Sie haben immer bis Oktober eines Jahres Zeit, um den Antrag für das laufende Kalenderjahr zu stellen.
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Kann ich eine THG-Quote auch rückwirkend für das vergangene Jahr beantragen?
Ein rückwirkende Auszahlung der Prämie ist leider nicht möglich. Die THG-Anträge können nur für das laufende Jahr gestellt werden.
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Wie lange dauert es, bis ich die Prämie erhalten habe?
In der Regel erhalten Sie die Prämie innerhalb weniger Wochen nach dem Hochladen der Unterlagen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass das Genehmigungsverfahren beim Umweltbundesamt aufgrund von Vielzahl von Anträgen länger dauert. Darauf haben wir als Zwischenhändler*in leider keinen Einfluss. Wir werden Sie aber über den Fortschritt des Verfahrens stets auf dem Laufenden halten.
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Wo kann ich den Status zu meinem THG-Auftrag einsehen?
Sie können den Status zu Ihrem THG-Auftrag in unserem THG-Portal jederzeit überprüfen.
Zum THG-Portal
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Warum kann ich die THG-Quote für 2023 nicht mehr beantragen?
Aufgrund der erfreulich hohen Nachfrage nach der THG-Prämie ist unser Kontingent für 2023 bereits erschöpft. Daher können wir inzwischen nur noch Anträge annehmen, die das Jahr 2024 betreffen. Wir hoffen auf ihr Verständnis und würden uns freuen, wenn wir Sie als Antragsteller*in für das Jahr 2024 begrüßen dürfen.
Wichtige Nachweise für die Beantragung der THG-Quote
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Muss ich nachweisen, dass ich mein E-Auto mit Ökostrom lade?
Nein, im Falle der THG-Prämie spielt es keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug mit Ökostrom aufladen oder nicht. Es ist dennoch sinnvoll, mit Ökostrom zu laden, wenn Sie die Klimavorteile komplett ausschöpfen möchten.
Übrigens: Die EnBW bietet attraktive Ladestrom-Tarife an. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und finden Sie den optimalen Stromtarif für Ihr E-Auto!
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Muss ich einen Nachweis über den verbrauchten Strom oder die gefahrenen Kilometer hochladen?
Nein, die Infos dazu brauchen wir nicht. Der Antrag wird auf Basis der vom Umweltbundesamt ermittelten Schätzwerte gestellt.
Allgemeines zur THG-Quote
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Handelt es sich bei 70 Euro um einen festen Betrag?
Ja, es handelt sich um einen Festbetrag in Höhe von 70 Euro.
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Wie lange wird es die THG-Quote geben?
Stand heute ist es geplant, die Prämie bis 2030 auszuzahlen. Der Betrag für das THG-Angebot kann sich jederzeit ändern.
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Was passiert mit meinen Daten? Sind sie bei der EnBW sicher?
Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich, um den Antrag im Sinne der Bundesbehörden zu prüfen und an das Umweltbundesamt weiterzureichen. Dort werden die von Ihnen eingesparten Emissionen zertifiziert. Anschließend zahlen wir die THG-Prämie an Ihr Konto aus.
Bei der EnBW sind Ihre Daten in besten Händen, denn myEnergyKey bietet höchste Standards für Datenschutz und Sicherheit.
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Welche Rolle spielt eigentlich das Umweltbundesamt?
Das Umweltbundesamt ist die Behörde, die für die Zertifizierung der eingereichten THG-Quoten zuständig ist.
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Bietet die EnBW auch für Gewerbekund*innen ein THG-Angebot an?
Ja, die EnBW bietet auch für Gewerbekund*innen THG-Angebote an. Diese umfassen dabei ausschließlich Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1.
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Was muss ich wissen, wenn ich mein E-Auto innerhalb eines Jahres nach Antragsstellung weiter verkaufe?
Es ist zwingend notwendig, dass Sie die Käufer über in Anspruch genommene THG-Quoten / gestellte Anträge informieren. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des Umweltbundesamts, dass die THG-Quote nur einmal pro Jahr für das entsprechende Fahrzeug beantragt werden kann. Verkaufen Sie innerhalb des Jahres Ihr E-Auto, können die neuen Besitzer zwar einen Antrag auf die Prämie stellen, erhalten jedoch eine Ablehnung.
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Warum gibt es eine Preisänderung?
Der Preis der THG-Quote ist grundsätzlich volatil, weil er dem Prinzip von Angebot und Nachfrage unterliegt. Die derzeitige Reduzierung des THG-Preises auf 70 € ist das Ergebnis einer aktuellen Marktdynamik: Unternehmen setzen vermehrt auf günstigere Optionen wie Biokraftstoffe, um ihre Treibhausgasemissionsziele zu erfüllen. Zudem können Preisschwankungen bei Biokraftstoffen den Wert der Elektromobilität-Quoten beeinflussen. Wenn Unternehmen ihre Strategien entsprechend justieren, hat dies häufig Preiserhöhungen oder -senkungen, wie gerade passiert, zur Folge. Dies zeigt, wie sich der THG-Quotenmarkt flexibel an veränderte Umweltbedürfnisse anpasst.
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Wann wird mein THG Antrag eingereicht?
Wir können die THG-Anträge für 2024 ab dem 01.01.2024 einreichen.
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Wann wird die Prämie für 2024 ausgezahlt?
Da wir die Anträge für 2024 erst ab dem 01.01.2024 einreichen können, wird auch die Prämie erst im Laufe des Jahres 2024 ausgezahlt werden.
THG-Quote für verschiedene Fahrzeugtypen
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Welche Fahrzeuge sind für die THG-Quote zugelassen?
Folgende Voraussetzungen sollte Ihr Fahrzeug erfüllen:
- Es handelt sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug. Für Hybrid-Autos oder Plug-In-Hybride gibt es leider keine THG-Prämie.
- Für Ihr Fahrzeug wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung ausgestellt.
- für Gewerbekund*innen umfassen die THG-Angebote ausschließlich Fahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und N1.
Bitte beachten Sie: Über die EnBW kann nur die Quote für reine Batterieelektroautos beantragt werden, nicht für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
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Kann ich die THG-Quote für meinen Hybrid beantragen?
Nein, Hybrid-Autos und Plug-In-Hybride werden bei der THG-Prämie leider nicht berücksichtigt.
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Kann ich die THG-Quote für E-Leichtkrafträder oder E-Motorräder beantragen?
Die EnBW bietet keine THG-Quote für E-Leichtkrafträder oder E-Motorräder an.
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Ich habe ein gebrauchtes E-Auto erworben. Habe ich einen Anspruch auf die Prämie?
Wenn die Vorbesitzer*in des Autos die THG-Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt hat, können Sie leider keinen Antrag mehr stellen.
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Kann ich auch mit einem Leasing-Fahrzeug eine Prämie beantragen?
Prüfen Sie in der Zulassungsbescheinigung, wer als Halter*in des E-Autos eingetragen ist. Ist das die Leasinggesellschaft, können Sie leider keine Prämie beantragen. Sind Sie als Fahrzeughalter*in eingetragen, steht einem Prämien-Antrag nichts im Wege.
THG-Quotenhandel und Steuern
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Wie funktioniert der THG-Quotenhandel?
Damit Sie am THG-Quotenhandel teilnehmen können, müssen Sie die CO₂-Einsparungen nicht eigenständig berechnen. Das übernimmt das Umweltbundesamt (UBA) für Sie, das nun jährlich den durchschnittlichen Stromverbrauch berechnet.
Für das Jahr 2022 schätzte das UBA, dass ein E-Auto etwa 2.000 kWh Ladestrom verbraucht, unabhängig von der Größe, dem Modell oder der Marke. Aus diesem Wert leitete das UBA dann die handelbaren Anteile für die THG-Quote ab. Die durchschnittliche Einsparung (entspricht rund 350 kg CO₂) wurde für Elektroautos dabei mit dem Faktor 3 multipliziert. Für das Jahr 2022 hat das Umweltbundesamt zwei Megawattstunden (MWh) Ladestrom pro Elektroauto veranschlagt. Das entspricht einer THG-Quote von 1.028,16 Tonnen CO₂, die über Zertifikate weiterverkauft werden können.
Der Handel mit den Anteilen ist so geregelt, dass Sie Ihre CO₂-Ersparnisse nicht direkt an ein Mineralölunternehmen verkaufen. Das wäre für die Unternehmen mit sehr hohem Aufwand verbunden. Daher geht das ganz einfach über einen Zwischenhändler, der die CO₂-Einsparungen von vielen E-Autos im Paket weiterverkauft. Der Zwischenhändler zahlt Ihnen auch die THG-Prämie aus. Je nach Anbieter kann die Höhe der Prämie variieren. Die EnBW zahlt aktuell eine THG-Prämie in Höhe von 70 Euro aus.
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Wie entwickelt sich der THG-Quotenhandel?
Da sich die Treibhausgasminderungsquote jedes Jahr erhöht und somit mehr Strafzahlungen nötig werden, sind auch steigende Preise für die Quoten zu erwarten. So erhöht sich zum einen der Druck auf Mineralölkonzerne. Darüber hinaus wird der Anreiz, auf nachhaltige Mobilität umzusteigen, für Verkehrsteilnehmer*innen immer größer.
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Ist die THG-Quote für Elektroautos steuerfrei?
Kurz und knapp: Ja. Die Treibhausgasminderungsquote ist für Halter privater Elektrofahrzeuge steuerfrei und Freigrenzen fallen komplett weg. Bei Elektrofahrzeugen im Privatvermögen wird die THG-Quote von den Finanzämtern als handelbares Wirtschaftsgut betrachtet, welches von Privatpersonen nicht entgeltlich erworben wird. Somit soll mit der THG-Quote ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, indem Treibhausgase im Verkehr reduziert werden sollen.
Ein wichtiger Hinweis: Die steuerliche Entlastung gilt nur für private Halter. Bei Fahrzeugen, die gewerblich genutzt werden oder die im Eigentum von Selbstständigen sind, bleibt die Steuerpflicht bestehen. In diesem Fall sieht das Finanzamt die Übertragung der Quote als Teil der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens an. Bitte beachten Sie auch folgende wichtige Hinweise: Fahren Arbeitnehmer*innen einen Firmenwagen, steht die THG-Prämie meist der/dem Arbeitgeber*in zu. Ist die/der Arbeitnehmer*in Halter*in des Elektrofahrzeuges oder hat die/der Arbeitgeber*in eine Bestätigung für den Quotenhandel erteilt, so kann die/der Arbeitnehmer*in die THG-Prämie vereinnahmen. In diesem Fall zählt die Prämie zum Arbeitslohn und ist steuerpflichtig.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben weitere Fragen oder möchten sich zur THG-Quote beraten lassen? Dann melden Sie sich einfach per E-Mail an kontakt.thg@enbw.com bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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